Zwei Jahre Rauchverbot in der Gastronomie

Eine Umfrage zeigte, dass 93,5 Prozent das Rauchverbot nach wie vor befürworten.
©unsplash

Das Rauchverbot besteht in allen Innenräumen, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden.

Fast zwei Jahre nach der Einführung des absoluten Rauchverbotes in der Gastronomie erfreut sich das Gesetz nach wie vor großer Zustimmung. Laut einer neuen Umfrage der Universität Graz und der steirischen Vivid-Fachstelle für Suchtprävention, bei der 198 Menschen im Zeitraum von April bis Juni 2021 befragt wurden, sprechen sich ganze 93,5 Prozent für rauchfreie Lokale aus. Besonders hoch ist die Zustimmung bei Nichtrauchern und Ex-Rauchern, bei denen 97 Prozent positiv gegenüber dem Verbot eingestellt waren. Bei den aktiven Rauchern sind es 83 Prozent.
Aber nicht nur die Zustimmung oder Ablehnung, sondern auch die konkreten Ansichten bezüglich des Verbotes wurden erhoben. Mehr als jeder Neunte ist der Meinung, dass die frühere Regelung mit der Trennung eines Raucher- und Nichtraucherbereichs schlichtweg nicht gut funktioniert habe. Dementsprechend finden 87,9 Prozent es gut, dass „Gäste jetzt nicht mehr durch den Rauch gefährdet werden“. Auch die Entlastung des Personals durch das ehemalige Passivrauchen befürworten 84,7 Prozent. Zudem befinden 85,6 Prozent den ausbleibenden Geruch für angenehm.

Auswirkungen aufs Rauchverhalten

Zusätzlich wurden die rauchenden Probanden gefragt, ob und inwiefern sich ihr Rauchverhalten seit der Einführung des Verbotes geändert habe. Während sich bei knapp zwei Drittel nichts verändert hat, geben 26 Prozent an, dass sich ihr Konsum verringert habe. Sechs Prozent hätte anfangs sogar aufgehört zu rauchen, allerdings mittlerweile wieder angefangen. Einige wenige Menschen (rund 2%) hingegen haben sogar mehr geraucht. Trotzdem zeigt sich insgesamt ein leichter Trend zu verringertem Rauchverhalten.
Ein direkter Vergleich der Ergebnisse mit anderen Ländern, die das Rauchverbot in der Gastronomie bereits vor Jahren durchgesetzt hätten, sei allerdings nicht möglich. Das aus dem einfachen Grund, dass der Start in Österreich am 1. November 2019 erfolgte – nur wenige Monate vor der Pandemie und der damit einhergehenden Lockdowns. Die Auswirkungen des Gesetztes sei also noch nicht ausreichend spürbar gewesen, so Waltraud Posch von Vivid.
APA/Red.

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