Nestlé muss veganen Burger umbenennen

Der Internationale Gerichtshof verbietet dem Nahrungsmittelkonzern den Namen „Incredible Burger“.
© impossiblefoods.com

“Impossible Burger” des US-Start-ups

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verbietet es dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé, seine veganen Hamburger unter dem Namen „Incredible Burger“ zu vermarkten. Laut den Richtern ähnelt die Bezeichnung dem Markennamen „Impossible Burger“ des US-Start-ups Impossible Foods zu sehr und verstößt demnach gegen das Urheberrecht.
Nestlé hat vier Wochen Zeit, Produkte mit dem “Incredible Burger”-Label zurückzuziehen. Tut der Konzern das nicht, drohen pro Tag Strafen von 25.000 Euro für jede der zehn Nestlé-Tochtergesellschaften, die in den Gerichtsfall verwickelt sind. Nestlé will in Berufung gehen, dem Urteil aber Folge leisten. Das Unternehmen hatte zuvor den Start eines neuen Produktes namens “Sensational Burger” vorbereitet.
Während Impossible Foods den Start seiner Burger in Europa vorbereitet, wird der „Incredible Burger“, der vegane Burger von Nestlé, bereits seit April 2019 angeboten. Es gab sogar Verhandlungen um Lizenzen für den „Impossible Burger“-Verkauf in Europa zwischen Nestlé und Impossible Foods.
pressetext/red

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