Wiedereinstellzusage verlängert

Arbeitsminister und Tourismusministerin: Wichtige Maßnahme, um Tourismus-Beschäftigte in der Branche zu halten.
© BMNT/Paul Gruber

Bundesministerin Elisabeth Köstinger

Die anhaltende Corona-Pandemie ist für Betriebe und Beschäftigte im Tourismus angesichts der Betretungsverbote nach wie vor eine große Herausforderung. Um der Branche Planungssicherheit für die kommende Zeit zu geben, stellen Arbeitsminister Martin Kocher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger eine weitere Verlängerung der Gültigkeit von Wiedereinstellzusagen beim AMS, für die Dauer behördlicher Schließungen, jedenfalls aber bis zum 31. Mai 2021, sicher.

Der Arbeitsminister und die Tourismusministerin haben die Maximaldauer der Wiedereinstellzusage schon im Februar von drei auf vier Monate ausgedehnt. Liegt eine Einstellungszusage vor, erhält die betreffende Person für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld ohne dass vonseiten des AMS Vermittlungsaktivitäten gesetzt werden müssen. „Sobald die ersten Öffnungsschritte möglich sind, wird die Tourismusbranche wieder qualifizierte Arbeitskräfte brauchen. Mit der Wiedereinstellzusage können Betriebe, wenn sie aufsperren, sofort auf ihr gut ausgebildetes Stammpersonal zurückgreifen“, schließen Kocher und Köstinger.

31. 3. 2021 / gab / ots
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