Weinskandal Reloaded

In einer „Nacht und Nebel Aktion“ wurde beim Wiener Bioweingut Lenikus die gesamte Charge des Weins „Schluck Impfung“ von der Bundeskellereiinspektion (BKI) wegen vermeidlicher „gesundheitsbezogener Angaben“ beschlagnahmt.
© Lenikus

Am Mittwoch, den 7. April, erfuhr Martin Lenikus, Eigentümer der Unternehmensgruppe LENIKUS, zu der auch das Bioweingut Lenikus gehört, via Telefon von der Bundeskellereiinspektion, dass sein Wein mit dem Etikett „Schluck Impfung“ mutmaßlich rechtwidrig sei. Aufgrund einer anonymen Anzeige von Mitbewerbern sei man im Landwirtschaftsministerium auf den Wein aufmerksam geworden. Nach der Prüfung im Ministerium durch den Juristen Mag. R. sei man zu der Entscheidung gekommen, dass die Aufschrift des Etiketts „Schluck Impfung“ nicht zulässig sei und der Vertrieb daher eingestellt werden muss. Lenikus, der selbst noch Kontakt zum zuständigen Juristen aufnehmen wollte, um die Sache zu klären, wurde am Tag darauf von seinen Mitarbeitern informiert, dass Beamte des BKI an den verschiedenen Lagerorten die Beschlagnahme bereits ausgesprochen hatten. Der Wein wurde „versiegelt und mit Beschlagnahmepickerl beklebt.“

© Lenikus

Wie es dazu kam

Das Wiener Bioweingut Lenikus hatte im März einen Weißwein als „Wiener Jaukerl“ und „Schluck Impfung“ im Doppelpack auf den Markt gebracht. „Mit dem „Wiener Jaukerl“ und der „Schluck Impfung“ wollten wir, gemeinsam mit der Wiener Bezirkszeitung, einen kleinen Schmunzler in die Gesichter der Menschen bringen, weil es gerade in Zeiten wie diesen wichtig ist, den Humor zu bewahren“, so Lenikus. Wiener Jaukerl (Wienerisch für Spritze) wurde von den Behörden nicht beschlagnahmt. Diese Bezeichnung hatte das Bioweingut Lenikus vorher bei der Behörde sogar angefragt. Das Ministerium verwies darauf, dass der Begriff überwiegend in Ost-Österreich gängig sei und deshalb das Etikett zulässig sei. Anders sieht das das Ministerium beim Namen „Schluck Impfung“.
Man habe zwar „Verständnis dafür, dass die Bezeichnung „Schluck Impfung“ als Marketing-Gag für den Winzer reizvoll ist. Es gibt allerdings sehr klare Regelungen, die zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken von der EU vorgegeben werden und die keinen Spielraum zulassen. Gesundheitsbezogene Aussagen dürfen demnach nicht auf einem Weinetikett abgebildet werden. Die Bundeskellereiinspektion ist dazu verpflichtet, dass die gesetzlichen Vorgaben der EU und des österreichischen Weingesetzes eingehalten und Konsumentinnen und Konsumenten nicht in die Irre geführt werden,“ so das BKI nach Anfrage von FM.
Dabei stützt sich das Landwirtschaftsministerium auf Paragraph 19 des WeinGesetzes 2009. Demnach „dürfen gesundheitsbezogene Angaben nur dann verwendet werden, wenn sie der EU – Verordnung Nr. 1924/2006 über nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel entsprechen. (…) So dürfen Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie Angaben (…) erst dann verwendet werden, wenn sie zugelassen worden sind. Die Angabe „Schluckimpfung” ist schon auf Grund des Wortlautes gesundheitsbezogen und ist damit unzulässig bzw. ergibt sich daraus die Rechtswidrigkeit des Begriffes „Schluckimpfung” in Zusammenhang mit sämtlichen Arten des Inverkehrbringens oder Bewerbens von Wein.“
Laut Lenikus beziehe sich dieser Paragraph jedoch auf den Inhalt des Weines und nicht auf die Bezeichnung, sprich den Produktnamen: „Eigentlich ist es ein Weinskandal 36 Jahre nach dem richtigen Weinskandal. Der Wein war damals mit Glykol gepanscht. Nun wird das daraufhin erlasse Gesetz, das die Aufgabe hatte, den Konsumenten „vor Pantscherei“ zu schützen, ausschließlich gegen humorvolle und kreative Ideen der Winzer auslegt.“

© Lenikus

Warten auf den Bescheid

Bislang hat das Weingut noch keinen Bescheid erhalten „lediglich eine Bescheinigung, dass der Wein „Schluck Impfung beschlagnahmt ist“. Deswegen konnte Lenikus bislang noch keine Rechtsmittel einlegen. „Die Behörden haben laut Gesetz zwei bis vier Wochen Zeit einen Bescheid auszustellen und sich zu überlegen, was mit dem Wein passiert. Aktuell darf der Wein nicht angefasst werden ohne einen Mitarbeiter des BKI vor Ort“, so Lenikus.
Gegen die Beschlagnahme will Lenikus nun Maßnahmenbeschwerde einbringen.
Lenikus hat den im Übrigen rein biologischen und veganen Wein nun mehr neu abgefüllt und mit neuen Etiketten „Schluck ImpfungZensuriert“ versehen. „Auch wenn das Ministerium das weniger lustig findet, wir werden da dran bleiben und sämtliche Rechtsmittel ergreifen. Das schulden wir uns und der Winzergemeinschaft.“ Die neuen Etiketten sind laut BKI bereits akzeptiert worden.
 
Red.
 
 
 
 

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