Verlustersatz für die Landwirtschaft

Köstinger: Insgesamt werden bis zu 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt
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Durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie sind auch manche landwirtschaftliche Sektoren schwer in Mitleidenschaft gezogen. Betriebe, die relevante Teile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern, haben mit schweren Umsatzeinbußen zu kämpfen. Für sie hat das Agrarressort (BMLRT) in intensiven Verhandlungen und enger Abstimmung mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und des Bauernbundes den Verlustersatz geschaffen, der die größten Einbußen abfedern soll. “Seit gestern Abend kann der Verlustersatz für die ersten Branchen der indirekt betroffenen Betriebe in der Landwirtschaft online beantragt werden. Für diese Maßnahme werden insgesamt bis zu 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss”, teilt Bundesministerin Elisabeth Köstinger mit.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger © Paul Gruber

Voraussetzungen für die Antragstellung

Den Verlustersatz beantragen können landwirtschaftliche Betriebszweige, die im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen Verlust von zumindest 30% des Deckungsbeitrages erlitten haben. Als Vergleichszeitraum dienen dieselben Monate des Vorjahres. Die Förderobergrenze liegt bei 100.000 Euro für jeden Betriebszweig. Zusätzlich ist eine beihilferechtliche Obergrenze von 225.000 Euro je Landwirt zu beachten.

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Zwei Berechnungsmodelle

Der Verlust wird für den Betriebszweig unter Heranziehung von Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermittelt. 70% des pauschal ermittelten Verlustes werden als Zuschuss gewährt. Aktuell kann dies für die Schweinebranche nachgewiesen werden.

Für die Weinwirtschaft gibt es ein eigenes Berechnungsmodell. Hier gilt ein Jahresumsatz-Rückgang von zumindest 40% als Einstiegskriterium. Die Ermittlung des Umsatzrückgangs und des betrieblichen Einkunftsverlustes basiert auf dem Vergleich der Verkäufe in den Bestandsmeldungen 2019 und 2021 unter Berücksichtigung der für die Branche festgelegten durchschnittlichen Verkaufspreise. Für Weinbaubetriebe werden für die Monate Oktober 2020 bis März 2021 als Zuschuss 70% des aliquoten errechneten Rückganges des Jahresumsatzes gewährt. Die Anträge können in beiden Fällen über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.ama.at gestellt werden.

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Köstinger: Hilfen sollen schnell und direkt bei Betrieben ankommen

“Die aufgrund der Corona-Pandemie notwendigen Schließungen im Tourismus haben massive Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft. Viele Betriebe sind davon abhängig, dass sie ihre Produkte in die Gastronomie und Hotellerie liefern können”, so Köstinger. “In einem ersten Schritt kann der Verlustersatz jetzt von Schweinehaltern und Weinbauern beantragt werden. Damit können wir Einkommensverluste zum Teil abfedern. Die Hilfen sollen möglichst schnell, einfach und direkt bei den betroffenen Betrieben ankommen. Wir stehen gerade auch in schwierigen Zeiten zu unseren bäuerlichen Familienbetrieben”, unterstreicht die Ministerin.

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Moosbrugger: Verlustersatz hilft besonders betroffenen Bauernhöfen

“Seit Monaten sind die Umsätze in Tourismus und Gastronomie Corona-bedingt zur Gänze zusammengebrochen. Vor allem jene Betriebe, die auf den Absatz ihrer Produkte in der Hotellerie und Gastronomie angewiesen sind, wie die Schweine- oder Weinproduzenten, haben dadurch schwere Verluste erlitten. Mit dem 60 Mio. Euro dotierten Hilfspaket unterstützt die Bundesregierung nun die besonders betroffenen Sparten. Auf diese Weise wird zumindest ein Teil der schweren Einkommensverluste ausgeglichen”, unterstreicht der Präsident der LK Österreich, Josef Moosbrugger.

“Damit zeigt die Bundesregierung den Bäuerinnen und Bauern auch ihre hohe Wertschätzung. Mit dieser wirtschaftlichen Unterstützung für die Höfe können diese in der Krise unterstützt werden und damit auch in Zukunft ihre vollen Leistungen für Umwelt, Klima und Gesellschaft erbringen. Das stellt sicher, dass die Wünsche der Konsumentinnen und Konsumenten nach regionalen Lebensmitteln auch in Zukunft erfüllt werden können”, so Moosbrugger. (Schluss) kam

17. 2. 2021 / gab / ots
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