Umsatzersatz für Gastronomie

80 prozentigen Umsatzersatz auch für Wirte, die Liefer- und Abholservice anbieten.
© Pixabay

Der am Samstag angekündigte Umsatzersatz für Unternehmen, die vom Lockdown betroffen sind, kann ab heute über FinanzOnline beantragt werden. Die Betriebe erhalten 80 Prozent des November-Umsatzes aus dem Vorjahr und höchstens 800.000 Euro.Wirte, die Zustell- und Abholservice anbieten, bekommen auch den 80 prozentigen Umsatzersatz. Ebenso jene, die Mitarbeiter in Kurzarbeit haben. Ebenso Beherbergungsbetriebe, die etwa für die Unterbringung von Geschäftsreisenden offen haben. Aktuelle Einnahmen durch Zustell- und Lieferservices werden nicht gegengerechnet, dafür aber Landesförderungen oder 100-Prozent-Garantien für Kredite. Wer schnell beantragt, soll laut Bundesregierung das Geld bereits in 14 Tagen oder drei Wochen bekommen. Als Grundlage dienen die Steuerdaten aus dem November des Vorjahres, die der Finanzverwaltung schon vorliegen. Fixkostenzuschuss müsse hingegen nicht gegengerechnet werden und auch die Kurzarbeit werde nicht abgezogen.
Ausgenommen vom Umsatzersatz sind Betriebe in Insolvenzverfahren. Zudem muss es  eine Arbeitsplatzgarantie von 3. bis 30. November 2020 für die Mitarbeiter geben.
Gastronomen, die ihr Unternehmen erst nach November des Vorjahres bis Ende Oktober gegründet haben, bekommen einen aliquoten Anteil aus den heurigen Umsatzsteuervoranmeldungen (mindestens 2300 Euro).
Jene Unternehmen, wie Zulieferer, die nicht direkt von den Schließungen betroffen sind, aber ebenso Umsatzrückgänge haben, sollen noch im November einen Fixkostenzuschuss erhalten.
 
APA/Red

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