Ausfallsbonus für Privatzimmervermieter

Ab heute können auch kleinere Tourismusbetriebe Anträge bei der Agrarmarkt Austria (AMA) stellen.
© Pixabay

Auch Urlaub am Bauernhof Betriebe sollen Unterstützung erhalten.

So könne man auch die Unterstützung von touristischen Vermietern von Gästezimmern oder Ferienwohnungen, Urlaub am Bauernhof Betriebe, Wein- und Buschenschanken und Almausschank-Betrieben bestmöglich gewährleisten, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger anlässlich des Antragsstarts. Voraussetzung den Ausfallbonus beantragen zu können, ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent. Bisher hatten nur Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten anbieten, eine Anspruchsberechtigung. Diese Regelung wurde mit dem Ausfallsbonus nun um die anderen Betriebe erweitert. Der Ausfallsbonus beträgt in der Regel 15 Prozent, für die Monate März und April wird der Zuschuss um 30 Prozent verdoppelt. Gewerbliche und sonstige touristische Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erhalten einen Zusatzbonus von 10 Prozent bezogen auf den Umsatz des Betrachtungszeitraumes. Dieser wäre zB. für den Monat Jänner der Jänner 2020. Für den März wäre es der März 2019 (da 2020 ja schon die Auswirkungen von Covid-19 spürbar waren).
PA/red

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