Ski Amade muss nach Klage Saisonkarten zurückzahlen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte den Salzburger Skiverbund Ski Amade auf eine Rückzahlungen der Saisonkarten, da die Skisaion aufgrund von Corona verkürzt wurde
©Pixabay

Nachdem die Skilifte im Frühjahr 2020 aufgrund der Corona Bestimmungen vor Saisonende schließen mussten, konnten die Saisonkarten nicht zur Gänze genutzt werden. Dennoch zahlten die Konsumenten den vollen Preis der Skikarten. Dieser Vorfall führte zu einer Klage vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen das Skiunternehmen Ski Amade. Der VKI vertritt eine vierköpfige Familie und forderte für diese eine anteilige Kostenrückerstattung für die Skisaisonkarten im Frühjahr 2020, ab dem Zeitpunkt, wo die Skilifte zumachten. Das Bezirksgericht in St. Johann im Pongau gab dem Verein in erster Instanz recht.
Tickets 49 Tage kürzer gültig
Die Familie kaufte Skisaionkarten für die Sasion 2019/2020. Insgesamt kosteten die Tickets 1754 Euro. Gültig sein sollte die Skiliftkarten von 12. Oktober 2019 bis 3.Mai 2020, also 205 Tage. Die Liftbetreiber mussten aufgrund der behördlichen Anordnungen jedoch die Lifte am 16.März 2020 einstellen. Das Skiticket war 49 Tage, also 24 Prozent, kürzer gültig. Das Landesgericht Salzburg entschied, dass diese 24 Prozent des Tickets rückerstattet werden müssen. In dem Fall sind das 330 Euro, die Ski Amade an die Konsumenten zurückzahlen muss.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Bei dem Prozess geht es darum, wer den Schaden trägt, bei Fällen höherer Gewalt. Denn für die Schließung aufgrund Corona konnte das Wintersportunternehmen nichts. Am 2. Februar 2021 wurde in Pongau am Bezirksgericht in erster Instanz darüber verhandelt. Ende Oktober gingen die Parteien in die zweite Instanz im Berufungsgericht. Auch hier wurde geurteilt, dass die Nutzer von ihrer Entgeltzahlungspflicht ab dem 16. März befreit sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch eine ordentliche Revision am Obersten Gerichtshof eingelegt werden, so Peter Egger, Sprecher des Landesgerichts Salzburg.
APA/RED

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