Shisha-Bars wollen wegen Rauchverbots klagen

Gefordert wird eine Ausnahme vom Nichtrauchergesetz, das ab November in Kraft ist.
© Pixabay

Die Vereinigung der Shisha-Bar-Betreiber Österreichs (VSBÖ) will mit Hilfe der Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner in den kommenden Tagen eine Verfassungsklage einbringen. Damit soll eine Ausnahme vom Nichtrauchergesetz, das am 1. November 2019 in Kraft tritt, bewirkt werden. Denn ansonsten dürfen ab November in Shisha Bars keine Wasserpfeifen mehr geraucht werden. Zu keinem anderen Zweck gehe aber der Gast in ein solches Lokal, argumentiert der VSBÖ. Laut dessen Vorstand Jakob Baran sind durch die neue Gesetzesnovelle bis zu 10.000 Arbeitsplätze sowie 400 bis 500 Unternehmen bedroht. Zudem haben andere EU-Staaten bereits Sonderregelungen getroffen, die die Existenz von Shisha-Bars sicherten.
Laut dem Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer sei es nicht möglich, einen ganzen Geschäftszweig ohne öffentliches Interesse zu verbieten. „Das Gleichstellen von Shisha-Bars und anderen Gastronomiebetrieben ist unsachlich“, sagte er und fügte an, dass es nicht um Nichtraucherschutz gehe, da Nichtraucher durch eine Wasserpfeife in einer Shisha-Bar nicht belästigt werden.
Für Rechtsanwalt Andreas Bauer gibt es noch einen weiteren Grund, warum das neue Gesetz nicht verfassungsgetreu ist. Denn für Tabaktrafiken, in denen sich auch Nichtraucher aufhalten können, gibt es eine Ausnahme des Rauchverbots, in Shisha-Bars aber nicht. Er sieht daher die Politik in der Pflicht zu handeln.
PA/red

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