Reisekonzern Thomas Cook ist insolvent

Was kann Thomas Cook-/Neckermann-Reisenden geraten werden? Reaktionen von Mitbewerbern.
© Thomas Cook

FaktuM berichtete regelmäßig über die Zahlungsschwierigkeiten von Thomas Cook. Nun ist der britische Reisekonzern pleite. Man habe keine Alternative gehabt, als mit sofortiger Wirkung das Konkursverfahren einzuleiten, teilte der älteste Touristikkonzern der Welt in der Nacht zum Montag mit. Unmittelbar vom Zusammenbruch betroffen sind etwa 600.000 Touristen.
Die britische Flugbehörde CAA gab die Einstellung aller Flüge bekannt und kündigte eine Rückholaktion für mehr als 150.000 Briten an, die größte derartige Aktion in der Geschichte des Landes. Die Rückholaktion trägt nach BBC-Angaben den Codenamen “Matterhorn”. In der Nacht seien bereits die ersten Flugzeuge zu verschiedenen Zielen gestartet, um britische Urlauber nach Hause zu holen.
Dutzende Flugzeuge im Konzern sind zudem für den deutschen Ferienflieger Condor im Einsatz. Dieser teilte in der Nacht auf seiner Website mit, seine Flüge fänden planmäßig statt. Bei der deutschen Bundesregierung sei ein Überbrückungskredit beantragt worden.
Konzernchef Peter Fankhauser sprach in einer Erklärung von einem “tiefen Bedauern”, dass man keine Lösung für die Rettung des Konzerns gefunden habe. Zwar sei eine Einigung bereits zu einem großen Teil ausgearbeitet worden. Zusätzliche Forderungen in den letzten Tagen der Verhandlungen hätten sich am Ende jedoch als “unüberwindbare Herausforderung” erwiesen. Fankhauser entschuldigte sich bei “unseren Millionen Kunden und Tausenden Angestellten, Zulieferern und Partnern”. Die Konzernspitze hatte für Sonntagabend Verhandlungen mit Banken, Gläubigern und der Regierung angesetzt. Banken hatten zuletzt zu einem schon ausgehandelten 900 Millionen Pfund (1,02 Mrd. Euro) schweren Rettungspaket weitere 200 Millionen Pfund gefordert.
Thomas Cook war durch eine milliardenschwere Abschreibung auf ein Tochterunternehmen und ein schwächeres Reisegeschäft ins Schleudern geraten. Zudem litt der Konzern mehr als Rivalen wie TUI und unter der mit Brexit und schwächerem Pfund einhergehenden Reiseunlust der Briten. Größter Aktionär ist die chinesische Fosun-Gruppe.
Thomas Cook war 1841 gegründet worden und betreibt Hotels, Ferienressorts, Airlines und veranstaltet Kreuzfahrten. Von den 105 Flugzeugen im Konzern fliegen 58 für Condor. Weltweit hat Thomas Cook rund 21.000 Mitarbeiter in 16 Ländern. Davon sind etwa 4.500 in Deutschland bei Condor beschäftigt.

Reaktionen aus der Branche

Für die Branche sei die Insolvenz von Thomas Cook sicherlich kein positives Ereignis, sagt Martin Fast, Geschäftsführer der REWE Austria Touristik GmbH im FaktuM-Gespräch: “Trotz aller Mitbewerberschaft tut’s mir vor allem um die Kolleginnen und Kollegen bei Thomas Cook leid, die jetzt keinen Job mehr haben.”
Für den Endverbraucher von Thomas Cook, sowie auch Kundinnen und Kunden von anderen Reiseveranstaltern wie Neckerman, das Positive sei jedoch: Sie werden zumindest wirtschaftlich keinen Schaden erleben. “Weil, wenn sie bei einem Veranstalter gebucht haben, so wie bei Thomas Cook, muss ja die Versicherung eintreten und für die finanziellen Schäden – sollten welche entstanden sein – aufkommen”, stellt Fast klar. “Schlimmer wäre es, wenn – wie schon bei der Pleite einer Airline wie der Air Berlin – die Kunden alleine gelassen werden und selbst schauen müssen, dass sie im Regress-Schritt ihr Geld zurückbekommen.”

Thomas Cook/Neckermann – Was kann Reisenden geraten werden?

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hebt hervor: Thomas Cook hat in Österreich eine Zweigniederlassung (Thomas CookAustria AG / Marke: Neckermann), die auch gemäß der Reisebürosicherungsverordnung – laut  Gewerberegisterauskunft (GISA) – gegen Insolvenz abgesichert ist. Als Abwickler und Anlaufstelle für Kunden fungiert: AWP P&C S.A. in 1120 Wien, Pottendorfer Strasse 23-25, +43 1 52503-0.
Bei Pauschalreisen (zB Flug und Hotel gemeinsam gebucht) bzw bei verbundenen Reiseleistungen hat man Anspruch darauf:

  • wenn die Reise nicht mehr angetreten werden kann, dass der Versicherer den Reisepreis erstattet,
  • wenn man vor Ort erwischt wird, ohne Kosten sicher wieder in die Heimat zurückbefördert zu werden. Man hat aber auch Anspruch darauf, dass man etwaige Zahlungen an örtliche Hoteliers, die einem nicht abreisen lassen ohne nochmals zu bezahlen (EuGH vom 14.5.1998 Rs C 364/96 VKI gegen Österr. Kreditversicherungs AG), vom Versicherer refundiert bekommt.

Wichtig: Man muss seine Ansprüche binnen acht Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler anmelden!
Service: Der VSV bietet kostenlos Informationen für Betroffene und einen Newsletter an. Siehe: www.verbraucherschutzverein.at/Info-Thomas-Cook
Auch z.B. die Arbeiterkammer und der ÖÄMTC bieten Unterstützung an. Sie betonen: Individualreisende, die kein “Paket”, sondern nur z.B. einen Flug oder nur  ein Hotel gebucht haben, sind vor einer Insolvenz nicht geschützt. Es sei denn, sie haben mit einer entsprechenden Versicherung vorgesorgt.
 
APA/PA/red

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