Versicherung muss Hotel-Betriebsausfall bezahlen

Landesgericht Feldkirch entschied erstinstanzlich im Sinne eines Hotels im Bregenzerwald, das seine Versicherung geklagt hatte.
© Pixabay

Auch in anderen Bundesländern beschreiten Touristiker bereits den Klagsweg.

Ein Hotel im Bregenzerwald hat sich erstinstanzlich gegen eine Versicherungsgesellschaft durchgesetzt, die den durch das Coronavirus entstandenen Betriebsausfall nicht in vollem Umfang abdecken will. Das berichtete die Vorarlberger “Wirtschaftspresseagentur.com”, der das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vorliegt. Konkret geht es um die Interpretation einer Betriebsausfallversicherung.
Der Betriebsausfallversicherung (Höhe: 100.000 Euro) des Hotels zufolge muss auch auf Basis des Epidemiegesetzes eine Betriebsschließung für 30 Tage abgedeckt werden. Dem kam die Versicherung insofern nach, als sie für zwölf Tage (16. bis 27. März) eine Zahlung von 40.000 Euro leistete. “Für die verbleibenden 18 Tage wollte die Versicherung die noch offenen 60.000 Euro aus verschiedenen Gründen nicht mehr bezahlen”, wurde Hotel-Anwalt Linus Mähr von der Wirtschaftspresseagentur.com zitiert.
Eines der Hauptargumente der Versicherung war laut Mähr, dass die Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit Kundmachung vom 27. März die Betriebsschließungsverordnung auf Basis des Epidemiegesetzes aufgehoben habe. Danach sei von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) per Verordnung ein Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe ausgesprochen worden, das sich auf das Covid-19-Maßnahmengesetz und nicht auf das Epidemiegesetz stützte. Deshalb habe die Versicherung für die restlichen 18 Tage nicht aufkommen wollen.

Betretungsverbot kommt Betriebsschließung gleich

In ihrem Urteil kam die zuständige Richterin allerdings zum Schluss: “Der Ausspruch eines Betretungsverbots für Beherbergungsbetrieben für Touristen gemäß Verordnung des Landeshauptmannes für Vorarlberg vom 27.03.2020 kommt jedoch einer faktischen Betriebsschließung gleich und diese Verordnung diente keinem anderen Zweck wie der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von COVID-19.” An der Ausgangslage für die Betriebsunterbrechung – behördliche Maßnahmen gegen Covid-19 – habe sich nichts geändert. Dem Hotelbetreiber wurden deshalb gemäß Urteil 56.666,61 Euro samt vier Prozent Zinsen ab 13. April 2020 zugesprochen. Der finanzielle Anspruch wurde lediglich um einen Tag reduziert.
Den “Salzburger Nachrichten” zufolge beschreiten Touristiker auch in anderen Bundesländern den Klagsweg. Ein Betretungsverbot wie in Vorarlberg sei etwa auch in Salzburg verhängt worden. Laut Walter Veit, Vizepräsident der Österreichischen Hoteliervereinigung, haben viele Hoteliers die von Versicherungen angebotenen Kulanzzahlungen angenommen und dafür auf den Rechtsweg verzichtet.

APA/red

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