Rauchverbot sorgt weiter für Unmut

Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung eines Antrags ab.
@ Pixabay

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sprach am Mittwoch, den 16. Oktober, ein Machtwort. Oder auch nicht: Er entschied, den Antrag der Nachtgastronomen, sie vom absoluten Rauchverbot in der Gastronomie auszunehmen, nicht einmal zu diskutieren. Es dürfte der Abschluss einer schier unendlichen Diskussion sein, die darin gipfelte, dass 881.692 Personen das Nichtraucher-Volksbegehren unterschrieben. Sie stellten sich dagegen, dass ÖVP und FPÖ im Jahr 2017 das schon beschlossene Rauchverbot doch wieder aufweichten. Nun aber ist vorerst der Weg frei für rauchfreie Lokale.

Bundesländer wollen Rauchverbot unterschiedlich handhaben

“Schonfrist gibt es keine”, erklärte die zuständige Wiener Stadträtin Ulli Sima am Montag. Die Gastronomie müsse ab Inkrafttreten des Verbots mit sofortigen Kontrollen rechnen. Die Einhaltung wird vom Markamt gemeinsam mit der Gruppe für Sofortmaßnahmen kontrolliert. Es gebe kommissionelle Begehungen, wo auch die Einhaltung anderer Vorschriften und Gesetze unter die Lupe genommen wird.

Wer in Innsbruck in der Nacht auf Allerheiligen nach Mitternacht in einem Lokal raucht, könnte noch mit einer Verwarnung davonkommen. “Wir werden anfänglich eher aufklärend unterwegs sein”, sagte Elmar Rizzoli, Leiter des städtischen Amts für Allgemeine Sicherheit.

In der Steiermark indes ist man sich noch unschlüssig, wie streng man anfangs vorgehen will.

Saftige Geldstrafen

Wer an einem Ort raucht, an dem das Verbot gilt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro bestraft werden, teilte das Land Tirol mit. Im Wiederholungsfall können es bis zu 1000 Euro sein. Doch auch Inhaber von Gastronomiebetrieben haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass nicht geraucht wird. In diesem Fall drohen sogar Geldstrafen von bis zu 2000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro.

Auch im Bundesland Salzburg werden keine Kontrolleure von Beisl zu Beisl ziehen, hieß es seitens des für Gewerbeangelegenheiten zuständigen Landeshauptmannstellvertreters Heinrich Schellhorn (Grüne). Man beruft sich auf das Tabakgesetz, in dem routinemäßige Kontrollen zur Einhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen nicht vorgesehen seien. Sollten bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Magistrat Beschwerden oder Anzeigen eingehen, würden diese Behörden tätig werden und Ermittlungsverfahren einleiten.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wird es auch in Kärnten, der Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich, Vorarlberg und im Burgenland nach derzeitigem Stand keine Schwerpunktkontrollen geben, so die dortigen Behörden. Etwaigen Beschwerden werde man aber natürlich nachgehen.

 
Apa/red

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