Mehr Zeit für Umstellung bei Authentifizierung

Die WKÖ hat sich erfolgreich für größeres Zeitfenster eingesetzt. Betriebe erhalten Aufschub von 15 Monaten.
© Pixabay

Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie soll für mehr Sicherheit bei elektronischen Zahlungen sorgen. Die sogenannte „2-Faktor-Authentifizierung“ sieht insbesondere für Zahlungen mit Bankomat-/Kreditkarten und über Online-Banking eine „starke Kundenauthentifizierung“ vor. Dadurch wird überprüft, ob ein bestimmter Zahlungsauftrag auch tatsächlich von der berechtigten Person erteilt wurde.

Grundsätzlich ist die EU-Verordnung bereits seit 14. September 2019 in Kraft. Für Kartenzahlungen im elektronischen Zahlungsverkehr wurde jetzt eine europaweit einheitliche Frist fixiert: Bis 31. Dezember 2020 ist nun für die technische Umsetzung Zeit. Das hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) als zuständige Aufsichtsbehörde gestern festgelegt.

„Da in der Hotellerie mittlerweile ein Großteil der Zahlungen online erfolgt, war uns enorm wichtig, dass ausreichend Zeit für notwendige Adaptierungen bleibt. Deshalb freuen wir uns, dass sich unser intensiver Einsatz gelohnt hat und es nun zu einer längeren Übergangsfrist für die Betriebe kommt“, begrüßt Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den aktuellen Kompromiss. Nun gehe es darum, sicherzustellen, dass praktikable Lösungen gefunden werden, damit in der Hotellerie auch in Zukunft Zahlungen möglichst unkompliziert, sicher und rechtskonform abgewickelt werden können, spricht Kraus-Winkler Anwendungsfälle wie etwa „No-Show“ oder Stornogebühren an.

„Die Wirtschaftskammer hat sich dafür eingesetzt, dass unsere Betriebe ausreichend Zeit für die notwendigen technischen Adaptierungen bekommen. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, dafür eine europaweit einheitliche Übergangsfrist festzulegen. Die nun fixierten knapp 15 Monate sind ein guter, aber ambitionierter Kompromiss für die Umsetzung“, so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

 
APA/red

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