Berufung zum Kuh-Urteil war erfolgreich

Das Oberlandesgericht Innsbruck erkannte eine Teilschuld der getöteten Wanderin an.
© Pixabay

Mit einer gewissen Erleichterung hat der Tiroler Landwirt aus dem Pinnistal das jetzige Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck zu der Kuhattacke, bei der im Jahr 2014 auf einer Alm eine deutsche Urlauberin getötet wurde, zur Kenntnis genommen. Die Verschuldensfrage wurde jetzt 50 zu 50 aufgeteilt. Das bedeutet, dass dem Bauern als Tierhalter nur eine Teilschuld an dem Vorfall trifft. Ursprünglich hätte er voll für den Vorfall haften müssen. Der gesamte Prozess wird noch nach der alten Rechtslage geführt, da die Änderung des ABGB, welche die Eigenverantwortung deutlich stärker in den Mittelpunkt gerückt hat, erst für mögliche Ereignisse nach dem 1. Juli 2019 gilt.
Das Urteil des OLG bestätigte, wie wichtig und notwendig die Gesetzesänderung war, meinte indes der Präsident der Österreichischen Landwirtschaftskammer Josef Moosbrugger in einer Aussendung. Das neue Gesetz sieht neben der klaren Verantwortung der Tierhalter auch eine stärkere Eigenverantwortung der Almbesucher vor. Tierhalter haben laut Moosbrugger nach der neuen Rechtslage mehr Rechtssicherheit, wenn sie bundesweite Standards einhalten.
Für Urlaubsgäste bedeutet das Urteil, dass sie auf Almen jeden Kontakt zu Weidevieh vermeiden sollen und vor allem Hunde an der kurzen Leine führen müssen. Zudem sollen sie Wanderwege nicht verlassen, und bei Unruhe der Herde die Weidefläche zügig verlassen (siehe zehn Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh).
PA/red

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