Begriff “Hafermilch” wird verboten

Veggie Burger-Verbot wurde abgewendet.
© Unsplash

Insgesamt wurde zum Thema „Veggie-Burger-Verbot“ von 20.10. bis heute, den 23.10. über 10 Anhänge/Gesetzesvorschläge abgestimmt. VegetarierInnen und LebensmittelherstellerInnen können aufatmen – das drohende Veggie Burger-Verbot wurde abgewendet. Das steht im Einklang mit der „Farm To Fork“-Strategie der EU, nach der Nachhaltigkeitsziele durch die Reduktion von Tierprodukten erreicht werden sollen. Die Bezeichnung von pflanzlichen Milchalternativen wurde dafür stärker eingeschränkt. Künftig darf ein Haferdrink nicht einmal mehr behaupten „wie Milch“ zu schmecken. In den nächsten Wochen soll im EU-Trialog (Anm.: zw. Rat, Parlament und Kommission) ein finales Gesetz beschlossen werden.
„Die Vernunft hat teilweise gesiegt – die Lobbys konnten ein wenig eingebremst werden“, meint Felix Hnat von der Veganen Gesellschaft Österreich dazu. „Es gibt in Österreich keinen einzigen Fall, bei dem irrtümlich ein vegetarisches Produkt gekauft wurde. Dass die EU pflanzlichen hochwertigen Fleischalternativen keine Steine in den Weg legt, ist schön. Leider ist das Hafermilchverbot ein Schlag ins Gesicht von 35 % der Bevölkerung in Österreich, die regelmäßig zu Milchalternativen greifen.“
Über die Burger-Entscheidung erleichtert zeigt sich auch Hermann Neuburger. Er tritt seit Jahren unter dem Motto „Zweimal pro Woche ist genug“ für eine Reduzierung des Fleischkonsums ein. Vor vier Jahren hat er deshalb eine vegetarische Alternative auf Pilz-Basis auf den Markt gebracht, mit der er den Menschen den Umstieg von Fleisch erleichtern möchte. Unter dem Namen HERMANN sind Schnitzel, Faschiertes, Rostbratwürstchen, Käsebratwurst und Bratstreifen erhältlich „Bezeichnungen wie Würstel oder Schnitzel stehen ja nicht für den Inhalt des Produkts, sondern für dessen Form. Sie geben den Konsument_innen eine Unterstützung, wie sie das Produkt zubereiten können. Dank der Entscheidung ist das auch in Zukunft weiterhin möglich“, so Hermann Neuburger.
 
PA/Red

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