Lockdown im November ist bester Zeitpunkt

Hoteliervereinigung: Monat, der nicht so stark gebucht ist.
© ÖHV

Martin Stanits

Acht Monate Coronakrise und nun der nächste Lockdown – vielen Betrieben im Tourismus und in der Gastronomie geht die Luft aus. Jeder weitere Euro Umsatzverlust schmerzt. Doch allen ist klar, die Neuinfektionen müssen runter. “Der November ist ein Monat, der nicht so stark gebucht ist und so gesehen der beste Zeitpunkt”, sagte der Sprecher der Österreichischen Hoteliervereinigung, Martin Stanits, am Montag (2.11.) zur APA. “Auch weil die Infektionszahlen jetzt so rapide steigen.”
In normalen Jahren ist der November einer der schwächsten Tourismusmonate im Jahr – nur etwa drei Prozent aller Übernachtungen entfallen auf diesen Zeitraum. “Der Wintertourismus ist da noch nicht angelaufen und der Sommertourismus ist längst schon zu Ende”, erklärte Stanits. Gut läuft es dem Branchensprecher zufolge im November einzig in den Thermenhotels und in den klassischen Seminar- und Kongresshotels.
Auch der Mitarbeiterstand in den Beherbergungsbetrieben sei im November eher niedriger. “Aber jetzt wird er noch niedriger sein, denn jeder Unternehmer muss sich fragen: Kann ich es mir nach über einem halben Jahr Corona noch leisten, Mitarbeiter zu bezahlen?” Zu Nicht-Coronazeiten kommen die Saisonniers aus Drittstaaten, die dann in der Küche und im Service aushelfen, meist erst Anfang Dezember und im Jänner. Die entscheidendsten Monate für den Wintertourismus sind der Jänner und der Februar mit den Semesterferien, so Stanits.

Rechtliche Unklarheiten

Doch den Lockdown im heurigen November könne man nicht von den Geschehnissen davor trennen. “Ein Hotel an einem Kärntner See sperrt im September zu – da ist es kein Schaden, in der Stadthotellerie ist es differenziert”, betonte der Hotelierssprecher. In der Stadt sei der November “ein starker Seminar- und Kongressmonat mit starker Preisdurchsetzung”. Ab Mitte November werde normalerweise bereits “das weihnachtliche Wien” samt Christkindlmärkten vermarktet.
Die 80 Prozent Kostenersatz (bezogen auf den Umsatz im November 2019), den die Regierung für den zweiten Lockdown in Aussicht gestellt hat, lassen noch viele Fragen offen. Eindeutig definiert ist vorerst lediglich, dass der Fixkostenzuschuss gegengerechnet wird. Dafür ist allerdings der Fixkostenzuschuss 2 derzeit noch komplett in Schwebe, da es noch rechtliche Unklarheiten gibt. Geld fließt da noch keines. “Wir brauchen zum Beispiel Klarheit, ob das Kurzarbeitsgeld, Garantien oder Überbrückungskredite gegengerechnet werden”, betonte Stanits. Demnächst sei die Auszahlung der Weihnachtsgelder fällig, sieht er die nächste Kostenlawine auf die finanziell ohnedies bereits angeschlagenen Betriebe zurollen. “Das ist nicht das große Geschenk, so wie das dargestellt wird. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.”
Ähnlich kritisch sieht der Sprecher der Nachtgastronomie, Stefan Ratzenberger, das Informationsvakuum im Zusammenhang mit den angekündigten Entschädigungszahlungen der Regierung. Gleich wie zum ersten Lockdown heuer im Frühjahr sei der Verkauf in der Gastronomie mittels Abholung oder Lieferdienst zulässig, doch gebe es bisher keinerlei Richtlinie oder Information, ob diese Eingänge von der zugesagten “80-Prozent-Regelung” in Abzug gebracht werden – oder nicht. “Daher werden viele Gastronomen vorerst keine Abholung oder Lieferdienst etablieren”, erwartet Ratzenberger.
 

APA/Red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner