Lebensmittelursprung nach wie vor schwer erkennbar

Die Durchführungsverordnung zur Kennzeichnung vor einem Jahr brachte keine Verbesserung.
© Pixabay

Die im April 2020 in Kraft getretene Durchführungsverordnung für die Angabe des Ursprungslandes habe wenig Verbesserung gebracht.

„Rot-Weiß-Rot auf der Verpackung sagt nichts über den Ursprung eines Produktes aus”, betont der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und kritisiert, die Herkunft von Lebensmitteln sei immer noch schwer zu erkennen. Auch die seit einem Jahr geltende Durchführungsverordnung zur Kennzeichnung habe für Kunden keine Verbesserung gebracht.
Laut Daten der Agrarmarkt Austria (AMA) ist den Konsumenten die österreichische Herkunft bei Milch, Brot, Fleisch und Wurst besonders wichtig. Für Fleisch sei die Ursprungsdefinition relativ klar geregelt. Bei verarbeiteten Lebensmitteln hingegen sei die Lage bedeutend problematischer, so die Konsumentenschützer. Die Hersteller würden gerne auf den Zollcodex zurückgreifen. Das bedeute dann beispielsweise bei Brot mit der Herkunft Österreich, dass zwar das Mehl aus einer heimischen Mühle stammen, das Getreide jedoch nicht in Österreich gewachsen sein muss.
Weil Konsumenten Lebensmittel österreichischen Ursprungs bevorzugen, bemühen sich Hersteller und Handel, den Produkten einen heimischen Anstrich zu geben, etwa mit rot-weiß-roten Herzchen und Flaggen auf der Verpackung. Der Hinweis, dass die Hauptzutaten nicht aus Österreich stammen, werde dabei mitunter “in der Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern” möglichst gut “versteckt”. Werbeaussagen wie “beliebtestes … (Produktart) … in Österreich”, “abgefüllt in Österreich” oder “verpackt in Österreich” sagen nichts über die Herkunft der Zutaten aus und haben auch keine verpflichtende Herkunftsangabe zur Folge. Die Kennzeichnungspflicht sei zwar mit der Angabe “EU” und “Nicht-EU” erfüllt, viele Konsumenten hätten aber nicht das Gefühl, so über die Herkunft umfassend informiert worden zu sein.
 
APA/red

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