Keine Bettenobergrenze für Tirol

Limit nicht umsetzbar
© Unsplash

Für Tirol wird es keine Bettenobergrenze geben

Wie die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet, wird es in Tirol keine gesetzlich verankerte Bettenobergrenze im Tourismus geben, denn die im Zuge der neuen Tiroler Tourismusstrategie von Günther Platter angekündigte Obergrenze von maximal 330.000 Betten, sei rechtlich nicht umsetzbar. 
Über den Umweg, in Tourismus- Hotspots dem Bettenzuwachs nicht „fördertechnisch“ zu berücksichtigen, hoffe man zumindest auf „zuwachsdämpfende Effekte, die im Zuge der Prozessdauer insgesamt zu einer (weiteren) Bettenproduktion führen werden“. Plattners Devise Anfang Juni bei der „Lebensraum Perspektivwoche“ lautete „Besser statt mehr“. Man wolle „keine Steigerung bei der Gesamtbettenanzahl in Tirol“, sondern „eine Steigerung der Wertschöpfung“. 
Auch soll künftig eine Selbstbindung der Gemeinden bei Sonderflächenwidmung erreicht werden. Anfang Juni hatte die zweite Ankündigung nämlich darauf abgezielt ,dass künftig keine Beherbergungsgroßbetriebe mit über 300 Betten mehr in Tirol angesiedelt werden sollen. Daher werde eine eigene finanzielle Förderschiene eingerichtet. Dennoch sei auch hier keine generelle Beschränkung im Raumordnungsgesetz möglich. Tourismussprecher Mario Gerber empfindet die Nicht- Möglichkeit einer gesetzlichen Verankerung der Bettenobergrenze als „keine tolle Nachricht“. 
APA/ Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner