Stadt Wien klagt AirBnB

Vermietungen in Gemeindebauwohnungen sollen untersagt werden.
© Pixabay

Über AirBnB vermietete Wohnung

Der Konflikt zwischen Wien und der Online-Vermietungsplattform Airbnb ist nun um eine Facette reicher: Die Stadt hat Klage beim Handelsgericht eingereicht, wie die “Kronen Zeitung” (am 20.7.) schreibt. Dieses Mal geht es um Vermietungen von Gemeindebauwohnungen, die unterbunden werden sollen. Weiter Stillstand herrscht unterdessen bei den Verhandlungen über den Modus der Abgabe der Ortstaxe.
Immer wieder tauchen auf Airbnb Inserate für die Vermietung von Gemeindebauwohnungen auf. Da eine Untervermietung illegal ist, will die Stadt dies unterbinden. Zunächst habe es Verhandlungen mit Airbnb über die automatische Sperre von Gemeindebau-Adressen gegeben, was aber abgelehnt wurde. Nun soll die Justiz darüber entscheiden.
„Es geht um alle Wohnungen. Wir wollen, dass alle 220.000 Wohnungen bei Airbnb gesperrt werden. Das heißt, wenn man an so einer Wohnung wohnt, soll man die Adresse gar nicht eintragen können“, bestätigte ein Sprecher von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) der APA den Schritt. Die Untervermietung von Gemeindewohnungen ist illegal. „Es soll niemand ein Geschäft daraus machen, dass er in einer öffentlich subventionierten Wohnung wohnt“, so der Sprecher. Wird ein Mieter bei einer Untervermietung ertappt, dann drohen Konsequenzen – die können bis zur Delogierung reichen.

Kein Ende des Ortstaxen-Streits in Sicht

Noch immer Stillstand herrscht unterdessen bei den Verhandlungen über den Modus der Abgabe der Ortstaxe, die sich schon seit Jahren ziehen, wie es auf APA-Nachfrage im Büro des zuständigen Wirtschaftsstadtrats Peter Hanke (SPÖ) hieß. Der Letztstand dabei ist: Airbnb bot der Stadt an, die Taxe einzuziehen und weiterzugeben. Dies werde bereits in mehreren Hundert Städten so gehandhabt, lautet das Argument.
Im Rathaus wurde diese Lösung jedoch nicht akzeptiert. Eine – wie von der Stadt geforderte – Weitergabe von persönlichen Nutzerdaten kam für die Plattform hingegen aus Datenschutzgründen nicht infrage. Dies sei nicht mit den Vorgaben des österreichischen und des europäischen Rechts vereinbar.
APA/red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner