„Kurzarbeit 3″ an Saisonstarts anpassen!

Prodinger: Nachbesserungen der Kurzarbeit 3 auch für Betriebe, die im Dezember starten - Für eine funktionierende Wintersaison muss die Wartefrist des Beitragsmonats fallen.
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Die Prodinger Beratungsgruppe meldet sich in der derzeitigen unsicheren Situation mit Verbesserungsvorschlägen zum Thema Kurzarbeit zu Wort: Den Hoteliers, die unmittelbar vom Lockdown ab 3. November betroffen sind oder Unternehmen, die die Corona-Kurzarbeit nur für den Monat November 2020 beantragt haben, hilft es, dass Mitarbeiter im November (bzw. für die Dauer des Lockdowns) nur zehn Prozent arbeiten müssen (und nicht 30 %, wie aktuell in der Kurzarbeitsphase 3 geregelt).
Problematisch ist die Lage jener Betriebe, meist Ferienhotels mit dem überwiegenden Anteil an startenden Mitarbeitern, die im November vielerorts ohnehin geschlossen haben und voraussichtlich erst Mitte Dezember öffnen“, betont Lukas Prodinger von der Prodinger Steuerberatung. Die Beschäftigungsverhältnisse in diesen Betrieben starten somit erst zu diesen Zeitpunkten und gleichzeitig ist nach aktueller Rechtslage die Kurzarbeit 3 erst mit 1. Februar 2021 möglich. „Hier liegt derzeit der Hase im Pfeffer“, beschreibt Prodinger die Schwierigkeit der praktischen Anwendung mit deutlichen Worten.

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Kurzarbeit erst nach einem Beitragsmonat möglich

Auf Grund der Regelung, dass eine Kurzarbeit erst nach einem vollen Beitragsmonat möglich ist, überlegen viele Hotelbetriebe und Gaststätten, ihren Betrieb für diesen Winter überhaupt nicht zu öffnen.

Die Aussicht auf mögliche weitere Lockdowns im Jänner und Februar und das damit einhergehende Risiko, die volle Lohnbelastung tragen zu müssen, erscheint im Verhältnis zu groß und steht in keinem Verhältnis zum eigenen Einsatz. „Wir müssen den Betrieben die Angst nehmen und eine Option auf Kurzarbeit zulassen, damit der Jobmotor der letzten Jahre nicht noch weiter ins Stottern kommt. Den Betrieben muss geholfen werden, damit sie ihre Tore für das Publikum öffnen können“, fasst Prodinger zusammen. Es gibt verschiedene Szenarien, die allerdings alle zu dem gleichen Schluss kommen: Für Saisonverträge und eine funktionierende Wintersaison muss die Wartefrist des Beitragsmonats fallen.

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Die Prodinger Gruppe rechnet mehrere Tausend Hotelmitarbeiter in der Lohnverrechnung ab.

4. 11. 2020 / gab / ots
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