Entlastung ist wichtig

WKÖ-Tourismus: Neuerungen bei Kurzarbeit bringen konkrete Erleichterung für Betriebe.
© AMS, Fotostudio B&G

Nocker-Schwarzenbacher: Wichtige Maßnahme zum Erhalt der Mitarbeiter – Übernahme der Dienstgeberbeiträge ab dem 1. Monat durch AMS bringt weitere notwendige Entlastung. „Das ist ein enorm wichtiger Schritt für die Tourismusbetriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wird helfen, die Effekte am Arbeitsmarkt abzuschwächen. Denn oberstes Ziel ist es, unsere Mitarbeiter in den Betrieben zu halten“, reagiert Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), auf die Neuerungen zur Corona-Kurzarbeit, die Arbeitsministerin Christine Aschbacher, nach der Einigung der Sozialpartner mit der Bundesregierung, heute präsentiert hat. Nocker-Schwarzenbacher: „Wir haben damit erreicht, dass das Kurzarbeitsmodell jetzt exakt an die Dienstleistungsbranche angepasst wurde. Damit können wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirtschaftliche Sicherheit bieten, auch wenn die Tätigkeiten im Betrieb vorerst auf ein Minimum – zeitweise auch auf Null – reduziert wird. Ich hoffe, dass viele diesen ‚Schutzschirm‘ für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nützen.“

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Folgende konkrete Erleichterungen für Betriebe sind vorgesehen:

  • Der Erstkontakt mit dem AMS kann per Mail oder telefonisch erfolgen
  • Die Sozialversicherungsbeiträge des DG werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen
  • Zeitguthaben und Alturlaube sind vorab abzubauen
  • Längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden
  • Nettoersatzraten zwischen 80-90% des bisherigen Nettoentgelts
  • Sozialpartnervereinbarung wird innerhalb von 48 Stunden ermöglicht
  • Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf Verlängerung auf weitere drei Monate möglich
  • Bei besonderen Verhältnissen ist Entfall der Behaltefrist zu verhandeln
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„Zusätzlichen zu den Neuerungen bei der Corona-Kurzarbeit trägt auch die Übernahme der anteiligen Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat durch das AMS zur Entlastung der Arbeitgeber in dieser wirtschaftlich so unglaublich fordernden Zeit bei,“ unterstreicht Nocker-Schwarzenbacher abschließend. (PWK101/ES)

18. 3. 2020 / gab
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