Gebürenbefreiung von Gastgärten

Tourismusministerin, Elisabeth Köstinger, begrüßt die unterschiedlichen regionalen Öffnungen.
© Pixabay

In Vorarlberg dürfen Gastgärten schon am 15. März aufsperren. Alle anderen Bundesländer müssen noch bis am 27. März warten. Dieser Schritt wird mit den unterschiedlichen Infektionszahlen begründet.
Bewirtschaftet sollen nur Besucher mit einem negativem Corona-Test werden. Jedoch nur solange die Infektionszahlen nicht signifikant steigen.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger © Paul Gruber

Um die Gastronomie nicht weiter zu schwächen appeliert Elisabeth Köstinger, ÖVP, an die Gemeinden und Städte. Die Gebühren für Gastgärten sollen den Betrieben erlassen werden. “Mehrere Städte haben das schon getan, es wäre wichtig, dass alle Kommunen dieses Signal setzen und damit ihren Gastronomen das Aufsperren ihrer Gastgärten erleichtern”, so Köstinger.

Für weitere Öffnungen müssen drei Punkte erfüllt werden

Intensive Testungen, Schutz der Älteren und Risikogruppen sowie die rasche Umsetzung der Impfstrategie. Die hohen Infektionszahlen lassen keine weiteren Öffnung zu, erklärt die Tourismusministerin. „Wenn die Zahlen es wieder zulassen, sind wir vorbereitet und haben umfassende Sicherheitskonzepte erarbeitet – beginnend bei den Eintrittstests, bis hin über Kapazitätsbeschränkungen und Mitarbeitertests.”
 
APA/red

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