Umsatzsteuersenkung in Gastronomie verlängert

Der befristete Steuersatz von fünf Prozent gilt jetzt bis Ende 2021.
© Pixabay

Geld, das den Unternehmen hoffentlich übrig bleibt

Die Bundesregierung hat zur Erleichterung der Gastronomie und Hotellerie die ursprünglich mit 31. Dezember auslaufende Umsatzsteuersenkung auf fünf Prozent verlängert. Sie gilt nach der neuen Regelung bis Ende 2021. Der niederere Steuersatz betrifft Speisen und Getränke (Restaurant, Gasthaus, Kaffeehaus, Würstelstand, Catering etc.), sowie alkoholfreie und alkoholische Getränke, gewerbliche Beherbergung, Pensionen, Privatzimmervermietungen, Museen, Theateraufführungen, Tierparks, Kinos.
APA/red

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