Umsatzersatz für Gastro und Hotellerie verlängert

Für den weiteren Lockdown wird bis Ende Dezember 2020 maximal 50 Prozent des Umsatzes ausbezahlt.
© Pixabay

Eine Milliarde ist für den zusätzlichen Umsatzersatz geplant

Die Hotels und Restaurants müssen bis 7. Jänner geschlossen bleiben, andere zuletzt geschlossene Wirtschaftsbereiche dürfen öffnen. Der Dezember-Umsatzersatz sinkt für vom weiteren Lockdown betroffene Firmen von maximal 80 Prozent auf 50 Prozent und wird bis zum Jahresende ausbezahlt. Das kostet 1 Mrd. Euro. Später ist auf verschiedene Fixkostenzuschüsse zuzugreifen. Das verkündete die Bundesregierung am Mittwoch (2.12.).
„Durch die Verlängerung des Lockdowns werden wir für die Phase bis 31. 12. den Umsatzersatz verlängern – bis 50 Prozent im Vergleichszeitraum werden hier ersetzt werden“, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Dem Staat werde das rund eine Milliarde Euro zusätzlich kosten. „Diese Verlängerung ist einmalig.“ Es handle sich um ein kurzfristiges Instrument zur Überbrückung der „sehr schwierigen Situation“. Danach gebe es den Fixkostenzuschuss. Gearbeitet werde auch an einer Hilfe für Vorlieferanten. „Die Maßnahmen, die wir jetzt setzen, haben unmittelbare Auswirkungen, ob und wie schnell wir 2021 wieder in allen Bereichen aufmachen können“, erklärt Blümel.
Dass der Umsatzersatz – wenn auch in geringerem Ausmaß – weiterfließt, ist für Wirtschaftskammerchef Harald Mahrer (ÖVP) ein „Signal der Ermutigung“. Die Industriellenvereinigung (IV) sieht im schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft, Gesellschaft und Schulen einen „Schritt in Richtung Planungssicherheit“, wie Präsident Georg Knill mitteilte.
Restaurants dürfen von 6 Uhr in der Früh bis 19 Uhr am Abend essen zum Mitnehmen anbieten. Geliefert werden darf rund um die Uhr.
APA/red

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