Nachtgastronomen fordern eigene Definition

Nachtgastronomie seit bald einem Jahr zu. Gastronomen und wollen mit Freitesten öffnen.
© Pixabay

Symbolbild

Nun meldet sich die Nachtgastronomie zu Wort, die seit 3. März 2020 durchwegs geschlossen halten muss. Man gesteht zwar ein, dass eine Öffnung nicht absehbar und ein Normalbetrieb in weiter Ferne sei – “aber es könnte anders aussehen”, so der Sprecher der Nachgastronomen, Stefan Ratzenberger.
“Wir haben bereits im vergangenen Frühsommer konkrete Konzepte zur Wiedereröffnung einer ‘Nachtgastronomie light’ dem Gesundheitsministerium vorgelegt”, so Ratzenberger. “Auf Antwort warten wir bis heute.” Konkret geht es den Betreibern von Discos, Bars und Co ums Freitesten.
Jedenfalls fordert die Nachtgastronomie als am längsten geschlossene Branche wie zuletzt auch Vertreter von Hotellerie und Gastronomie “eine klare Perspektive, endlich einen Weg zu Öffnungsschritten, Planungssicherheit und daraus resultierender Rechtssicherheit”.
Angebracht sei eine eigene rechtliche Definition der Nachtgastronomie im Rahmen der Tourismusbetriebe, um adäquat auf deren Belangen und Nöte reagieren zu können. Auch die 5-prozentige Mehrwertsteuersenkung gehöre bis Dezember 2022 verlängert, weil nur offene Gastronomiebetriebe von diesem Steuervorteil profitieren. Dazu gehörten steuerfreie Rücklagen für Investitionen über drei bis fünf Jahre ermöglicht. Wer danach nicht investiert hat, solle rückwirkend die Summe als Gewinn versteuern.
Weiters fordern die Nachtgastronomen einen 100-prozentigen Fixkostenzuschuss. “Anderenfalls steuern wir auf eine Verschleppung von unzähligen Insolvenzen zu”, sagt der Sprecher der Vereinigung Österreichischer Nachgastronomen (VÖNG), Ratzenberger.
 
APA/Red.
 

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