Lockdown: 100 Euro für Gastro-Mitarbeiter

Angestellte im Hotel-und Gastgewerbe erhalten einen Rechtsanspruch auf Lockdown-Zulage.
© Pixabay

Alle Mitarbeiter in der Gastronomie und Hotellerie erhalten im November einen Rechtsanspruch auf eine Lockdown-Zulage in der Höhe von 100 Euro

Alle Mitarbeiter in der Gastronomie und Hotellerie erhalten im November einen Rechtsanspruch auf eine Lockdown-Zulage in der Höhe von 100 Euro – und nicht nur wie es bisher hieß, solche mit einer Trinkgeldpauschale. “Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Lehrlinge im vollen Umfang”, so Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus, in der Gewerkschaft vida in einer Aussendung.
Die vida hat demnach den Abschluss eines entsprechenden Zusatzkollektivvertrags zum bestehenden KV für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe erzielt. Zuvor war im Rahmen der Sozialpartnerverhandlungen mit der Bundesregierung zu den Lockdown-Maßnahmen im November vereinbart worden, dass es nur für Trinkgeldempfänger, die in vom Lockdown betroffenen Branchen arbeiten, einmalig vom Arbeitsmarktservice (AMS) 100 Euro netto zusätzlich zu ihren Kurzarbeitslöhnen geben wird.
“Für den Fall, dass der Lockdown über den November hinaus verlängert werden sollte, wurde bereits zwischen den Sozialpartnern der Abschluss eines weiteren Zusatzkollektivvertrags vereinbart”, so Tusch.
 
APA /Red

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