Gesichtsschilde werden verboten

Die in der Gastronomie beliebten Visiere dürfen ab 7. November nicht mehr getragen werden.
© Pixabay

Ab 7. November sind nur mehr eng anliegende Mund-Nasen-Schutzmasken erlaubt

Wie es bereits Gesundheitsminister Rudolf Anschober in einer Pressekonferenz am 22. Oktober angekündigt hat, wird das Tragen eines Gesichtsvisieres anstatt einer Mund-Nasen-Schutzmaske verboten. Nach einer Übergangsfrist bis zum 7. November 2020 dürfen laut Angaben des ORF (vom 22. Oktober) die in der Gastronomie und im Handel sehr beliebten Gesichtsmasken nicht mehr getragen werden. Ausgenommen davon sind nur Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine schließende Maske verwenden können, beispielsweise Asthmatiker. Der Ausnahmegrund muss aber durch ein ärztliches Attest glaubhaft gemacht werden können.
Für WKO-Spartenobmann der Gastronomie Mario Pulker sei das Verbot „nicht überraschend“. Denn die Gesichtsvisiere zeigten in Untersuchungen einen viel geringeren Schutz, um Aerosole, also infizierte Luftpartikel, wirksam in der Verbreitung zu hemmen. Erst durch das Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasenschutzes können z.B. Coronaviren, die ein unbewusst Infizierter mit sich befördert, weitgehend an der ungehinderten Ausbreitung in der Luft gehindert werden.
PA/red

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