Gastronomie sieht neue Regelung gelassen

Pulker: Veranstaltungshallen sind das größte Risiko.
© Agnes Jodkowski

Mario Pulker (li.), Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der WKO, im Gespräch mit Harald Brunner von “Das Spittelberg”

Die Gastronomie sieht in „Vereinshäusern und Veranstaltungshallen“ das größte Risiko für die Verbreitung des Coronavirus. Aus der Gastronomie stammen nur etwa vier Prozent der Coronainfektionen, sagte Mario Pulker, Gastro-Obmann in der WKÖ, 60 Prozent aus dem privaten Bereich: „Die Gastronomie ist nicht der Superspreader“. Demgegenüber „wird in der Para-Gastronomie weiter hemmungslos konsumiert“ ohne Sperrstunden. Dort steckten sich die Menschen an, so Pulker zur APA.
Pulker wünscht sich daher strengere Kontrollen in solchen Veranstaltungsräumen. Außerdem ist Pulker dafür, dass die Bundesländer die Sperrstunde weiter regional unterschiedlich festlegen. In einer Stadt wie Wien sei es illusorisch zu glauben, dass die Menschen um 22 Uhr schlafen gehen. Aber für die Gastronomie ist die frühere Sperrstunde das größere Problem als die Begrenzung der Personen pro Tisch – auch wenn dies schon „sehr hart“ sei.
Daher könne die Gastronomie mit der am 19.10. von der Regierung verkündeten Senkung der Gästezahlen auf sechs Personen pro Tisch leben, sagte Pulker auch im ORF-Radio-„Mittagsjournal“. Ohnehin habe die Branche damit gerechnet angesichts der Fallzahlen und Maßnahmen in den Nachbarländern. Ganz allgemein wäre für die Gastronomie und Hotellerie die Eindämmung der Pandemie lebenswichtig, denn solange es Reisewarnungen gebe, werde sich der Tourismus nicht erholen, den aber die Branche dringend brauche. Und auch innerhalb Österreichs werde es mit steigenden Fallzahlen mehr Home-Office geben – und dann breche auch noch das Mittagsgeschäft weg.

Nicht gegen Verbot von Gesichtsvisieren

Dafür ist Pulker schon darauf eingestellt, dass das in der Gastronomie verwendete offene Gesichtsvisier verboten wird. Es habe sich nicht bewährt, weil es weder für die Mitarbeiter noch für die Kunden den nötigen Schutz biete. Das zeige sich darin, dass Mitarbeiter mit Gesichtsvisier als enge Kontakte (K1) mit Quarantänepflicht gelten, Träger von MNS-Masken hingegen als K2-Kontakte, die nach negativen Tests weiter arbeiten dürfen. Auch kenne er einen Fall, wo ein Gast im Wirtshaus Virusträger war und vom Personal nur die eine Person mit Gesichtsvisier angesteckt wurde. „Wir haben aus der Praxis heraus mitbekommen, dass diese Klarsichtvisiere nicht schützen“, sagt Pulker, sobald es auch die Bestätigung durch Studien gebe, werde es vom ihm keinen Widerstand gegen ein Verbot geben.
APA/red

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