Förderungen für Schanigärten-Investitionen

Insgesamt stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung
© Pixabay

Wirte und Gäste – alle scharren in den Startlöchern. Denn nach einer gefühlten Ewigkeit – faktisch mehr als sechs Monaten – wird die Bewirtung an Ort und Stelle ab 19. Mai wieder möglich sein. Drinnen gibt es strenge Regeln für Besucherzahlen und Gästegruppen – maximal vier Erwachsene plus zugehöriger Minderjähriger. Umso wichtiger dürften die Schanigärten werden, wo man zu zehnt am Tisch sein darf. Für die Attraktivierung der Außenbereiche gibt es nun eine Förderung.
Die sogenannte Gastgartenförderung ist seit Freitagvormittag beantragbar. Es werden Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen gefördert. Investitionen in Gastgärten und auch Gasträume ab 5.000 Euro werden mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert.
Insgesamt stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung. Abgewickelt wird über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Gefördert werden alle Investitionen, die es zur Schaffung eines attraktiven Außenangebotes braucht und auch begleitende Maßnahmen wie Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge, die nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31. Dezember heuer abgeschlossen werden.
 
APA/Red.

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