COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft

Tourismusministerium stellt klar: Gastronomie öffnet ab 15. Mai, Beherbergungs- und Freizeitbetriebe folgen am 29. Mai.
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Mit 1. Mai ist die COVID-19-Lockerungsverordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft getreten. Es gilt die generelle Regel, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Zudem dürfen sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen. Diese Regelungen gelten vorerst bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert.

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Die Anfang der Woche angekündigten schrittweisen Öffnungen von Gastronomie, Beherbergung und Freizeitbetrieben werden wie angekündigt folgen. „Die Öffnung der Gastronomiebetriebe wird wie vorgesehen am 15. Mai erfolgen. Die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Freizeitanlagen sowie Seilbahnen wird mit 29. Mai folgen“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.

Die entsprechenden Verordnungen werden vom Gesundheitsministerium erlassen.

Mehr Information:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
https://www.bmlrt.gv.at/

 

4. 5. 2020 / gab / apa / apa
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