Cafe Landtmann im Mietstreit

Es gibt noch keine Rechtssprechung zu dem Fall.
@apa/Roland Schlager

Der Kaffeehausbetreiber Berndt Querfeld (r.) und sein Anwalt Alfred Nemetschke vor Verhandlungsbeginn.

Der Mietstreit zwischen Landtmann-Besitzer Berndt Querfeld und seinem Vermieter, der Wlaschek-Stiftung, wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, zu denen es noch keine Gerichtsurteile gibt, sondern nur Expertenmeinungen von Juristen. Im Zentrum steht die Frage, ob Querfeld mit den staatlichen Förderungen auf jeden Fall seine Miete für vier Objekte hätte zahlen müssen – und falls eine Verringerung zulässig war, um wie viel. Darum soll es im Oktober bei der nächsten Sitzung gehen.

Rechtlicher Rahmen muss erst abgesteckt werden

In der heutigen ersten Tagsatzung am Bezirksgericht Innere Stadt in Wien ging es darum, den rechtlichen Rahmen abzustecken. Es gebe sehr viele offene Rechtsfragen und ein hohes Prozessrisiko auf beiden Seiten, darüber schwebe auch noch die Räumungsklage und herauskommen werde wohl „ein Zwischenbetrag” zwischen den jeweiligen Forderungen, versuchte die Richterin einen außergerichtlichen Vergleich schmackhaft zu machen.
Wenig Judikatur aber viele wissenschaftliche Beiträge gebe es zu den strittigen Fragen, hielt die Richterin fest. Daher sei in dem Prozess die Beurteilung vieler Rechtsfragen zu klären. Angesichts der noch nicht ausjudizierten Fragen und der Höhe der Klagssumme sei das ein Fall, der für eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) geeignet sei, hielt sie fest.
Zunächst müsse geklärt werden, zu welchem Zweck die verschiedenen Geschäftsräume gemietet wurden – das berühmte Cafe Landtmann ist nur eines der Objekte. Dann erst könne man feststellen, ob die Nutzung zu diesem Zweck im Zuge der Lockdowns eingeschränkt oder ausgeschlossen und daher eine Mietverringerung zulässig war.
 

APA/Red.

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