Gastro-Lockerungen per 10. Juni

Gastro bis Mitternacht, mehr Gäste pro Tisch erlaubt, keine Maskenpflicht im Freien.
© Pixabay

Die Bundesregierung hat am Freitag nach Gesprächen mit den Ländern weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben. Dies erfolgt in zwei Schritten im Drei-Wochen-Abstand, und zwar per 10. Juni und 1. Juli. Im ersten Schritt wird die Sperrstunde in der Gastronomie auf Mitternacht ausgeweitet.
Unter anderem dürfen in der Gastro künftig acht Personen indoor und 16 outdoor plus Kinder zusammenkommen. Der Mindestabstand gegenüber anderen Gruppen sinkt von zwei auf einen Meter.
Im zweiten Schritt sollen dann weitgehende Freigaben kommen. “Mit 1. Juli kann geheiratet und gefeiert werden”, versprach Kurz, auch Geburtstagsfeste und Großveranstaltungen sollen dann möglich sein. Die 3-G-Regel – getestet, genesen, geimpft – soll als Grundvoraussetzung aber aufrecht bleiben. Die Maskenpflicht werde man reduzieren – etwa im Outdoor-Gastro-Bereich – im öffentlichen Personenverkehr und Teilen des Handels soll sie aber bleiben.
 
APA/Red.

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