“Behördliche Schließungen umsetzen”

ÖHV appelliert an Bund und Länder: Versicherung wollen zahlen, können aber nicht.
pixabay

Hotels haben jahrelang eingezahlt, um genau für diese Krise gewappnet zu sein

In ganz Österreich wurde der Hotellerie die Geschäftsgrundlage entzogen – gibt die ÖHV in einer Aussendung zu bedenken: das Verlassen der Wohnung weitestgehend untersagt, Grenzen geschlossen, sogar das Betreten öffentlicher Orte verboten, worunter auch Hotels fallen. Nicht ins Bild passt, dass die behördliche Schließung von Hotels in halb Österreich noch fehlt: In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten wurde der Schritt gesetzt, von den anderen Bundesländern aber mit Verweis auf eine bundesweite Einigung noch nicht, in Oberösterreich nach Urgenz des Bundes sogar zurückgezogen.

Was würde die behördliche Schließung ändern?

Aus öffentlichen Geldern stünde den Hotels nach der Novelle des Epidemiegesetzes kein Cent mehr zu. „Im Gegenteil würde die Liquidität der Betriebe verbessert und die Steuerzahler entlastet: Versicherungen könnten den Hotels Liquidität zukommen lassen könnten, sie würden weniger aus dem Notfallfonds brauchen. Oft ist die Schließung dafür Voraussetzung“, verweist ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer auf die einzige Konsequenz aus der behördlichen Schließung: Hotels haben jahrelang eingezahlt, um genau für diese Krise gewappnet zu sein. Bund und Ländern entstünde dadurch kein Aufwand, und es stünden gleich viele Betten für die Unterbringung von Hilfskräften zur Verfügung wie ohne die behördliche Schließung: „Da bieten wir der Regierung unsere volle Unterstützung an. Wichtig ist nur, dass die bundesweite Einigung, auf die uns die Länder wiederholt verwiesen haben, rasch kommt, bevor die Betriebe deswegen schließen müssen, die gut versichert waren.“
APA/red (VzH)

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