Airbnb muss Vermieter-Umsatzdaten melden

Der US-Unterkunftsvermittler muss die Umsätze ab 2021 an die Finanzverwaltung weiterleiten.
© Pixabay

Über Airbnb vermietete Wohnung

Der kurz vor dem Börsengang stehende US-Unterkunftsvermittler Airbnb muss ab 2021 in Österreich erstmals die Umsatzdaten seiner Wohnungsvermieter an die Finanzverwaltung weiterleiten. Die Finanz kann dann prüfen, ob die Vermieter ihre Einnahmen korrekt versteuert haben. Wer dies nicht getan hat, dem drohen Strafen. Die Steuer nachzahlen muss er in jedem Fall.
„Mit Ablauf des Kalenderjahres 2020 müssen diese Plattformen erstmals die Umsatzdaten der Kunden an die Finanzverwaltung übersenden“, hieß es am Donnerstag (19.11.) aus dem Finanzministerium auf APA-Anfrage. Es geht also bereits um die 2020 gemachten Umsätze, die freilich wegen der Coronakrise nicht so hoch ausgefallen sein dürften wie in den Jahren davor. Um wie viel die Vermietungseinnahmen zurückgegangen sind, sagte Airbnb auf Anfrage nicht. Während des ersten Lockdowns im März war von Einbrüchen über 70 Prozent die Rede.
Airbnb, das wegen Steuern respektive Ortstaxen immer wieder im Clinch mit einzelnen Städten bzw. Bundesländern ist, begrüßt die österreichweite Regelung. „Airbnb setzt sich für klare, zeitgemäße Homesharing-Regeln in ganz Österreich ein und wir begrüßen den Vorschlag der Bundesregierung eines nationalen, digitalen und kostenfreien Registrierungsmodells, denn unterschiedliche Regeln auf Stadt- oder Landesebene können für die Bürger missverständlich sein und sie verunsichern“, erklärt das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.
APA/red

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