1G-Regel bei Après-Ski-Partys geplant

Künftig soll Ungeimpften der Zutritt zu großen Teilen der Gastronomie "zu ihrem eigenen Schutz" verwehrt bleiben.
©pixabay

Die Impfquote müsse bei mindestens 80 Prozent liegen, damit Stehpartys wieder ohne Einschränkungen stattfinden können.

Nach der Nachtgastronomie plant Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nun, bei Stehpartys ebenfalls ausschließlich Geimpften Zutritt zu gewähren. Damit seien beispielsweise Après-Ski-Partys gemeint, da sich hier besonders viele Menschen auf engem Raum bewegen und oftmals gemeinsam singen, was wiederum eine große Infektionsgefahr darstellt. Diese Regelung solle dafür sorgen, dass die Infektionszahlen nicht weiter steigen und somit die Gastronomie weiterhin geöffnet bleiben kann.
Im Falle eines weiteren Lockdowns betont Mückstein, dass derartige Einschränkungen nur Umgeimpfte betreffen würden, da von Geimpften “ein sehr niedriges epidemiologisches Risiko ausgeht”. Wie die Regelungen für Genesene aussehen, ist noch ungewiss.
APA/RED/LBi

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