Wer braucht Gastro-Kritiker?

 

Sie sind die Läuse in den Pelzen der Gastronomen – die Kritiker. Doch können sie wirklich Karrieren fördern? Haben sie das Zeug, mit Vorsatz zu zerstören? Wer braucht die selbsternannten "Fress-Päpste"? Oder sind sie überschätzt, überheblich und entbehrlich? FM hörte sich in der Szene um.

 

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ÖHV fordert eine sinnvolle Besteuerung

Vor einer Erhöhung der Grundsteuer warnt die ÖHV. Kontraproduktiv wäre auch eine Vermögenssteuer, wie sie vom ÖGB gefordert wird. Denn unzeitgemäße Steuern verhindern die Umstrukturierung der österreichischen Hotellerie.


"6.200 österreichische Unternehmen wurden im Vorjahr an einen Nachfolger  übergeben. 36 % davon waren Tourismusbetriebe." Das zeige den tiefgreifenden Strukturwandel auf, vor dem Österreichs Tourismus steht, erklärt Manfred Furtner, Landesvorsitzender der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) in Tirol. In Westösterreichs familiär geführter Ferienhotellerie stünden in den kommenden Jahren viele Hotels vor der Übergabe. In Häusern der gehobenen Kategorien stehen die Nachfolger in vielen Fällen schon fest. Kleinbetriebe, in die schon seit Jahren nicht mehr investiert wurde, die den Ansprüchen der Gäste nicht mehr entsprechen, sollten

geschlossen werden. "Viele wollen aussteigen, können sich das aber nicht leisten", verweist Furtner auf die hohen Kosten infolge einer Betriebsaufgabe. Die Besteuerung der Stillen Reserven sowie von Grund und Boden verhindert den notwendigen Strukturwandel. Um die Umstellung zu forcieren, soll die Betriebsaufgabe durch Anwendung des Hälftesteuersatzes und Steuerfreiheit für Stille Reserven erleichtert

werden. Die Gebäude sollen sinnvoll genutzt werden: "Es werden mehr Pflege- und Altenwohnheime benötigt und auch mehr Mitarbeiterunterkünfte", so Furtner.

 

Wer nicht investiert, verliert. Österreichs Tourismus muss laut Österreichischer Hotel- und Tourismusbank an die 3 Mrd. Euro pro Jahr investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Um die arbeitsplatzwirksamen Investitionen der Hoteliers anzukurbeln, hätte Mag. Gregor Hoch, ÖHV-Landesvorsitzender in Vorarlberg schon einige Ideen. DDie Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist für Investitionen in Hotelgebäude mit 33 Jahren festgesetzt. Wellness- und Sanitäreinrichtungen sollten aber nach spätestens 15 Jahren erneuert werden. "Dann werden sie unattraktiv. Die derzeitige Regelung stellt den Hotelier vor die Wahl der Qual: Will er noch nicht abgeschriebene Gästebadezimmer ersetzen oder mutet er seinen Gästen uralte Badewannen und Fliesen zu? Vor dieser Wahl stehen die Hoteliers derzeit. Wirtschaftlich ist das ruinös", so Hoch, der in Wirtschaftsminister Mitterlehner einen Verbündeten weiß: "Die Senkung der Abschreibungsdauer auf 15 Jahre wurde in die Tourismusstrategie aufgenommen. Jetzt muss es an die Umsetzung gehen!"

 

 

 

 

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